Gebührenübersicht

Ab 01. Januar 2023

Behältervolumen jährl. Gebühr vierteljährl. Gebühr monatl. Gebühr
80 l 117,00 € 29,25 € 9,75 €
120 l 175,20 € 43,80 € 14,60 €
240 l 351,00 € 87,75 € 29,25 €
770 l 1.125,00 € 281,25 € 93,75 €
1.100 l 1.608,00 € 402,00 € 134,00 €

 

Gebührentabellen als pdf

01. Januar 2007 bis 31. Dezember 2022

Behältervolumen jährl. Gebühr vierteljährl. Gebühr monatl. Gebühr
80 l 99,60 € 24,90 € 8,30 €
120 l 149,40 € 37,35 € 12,45 €
240 l 298,80 € 74,70 € 24,90 €
770 l 958,20 € 239,55 € 79,85 €
1.100 l 1.369,20 € 342,30 € 114,10 €

Die Gebühren sind quartalsweise (Fälligkeiten 15.02./15.05./15.08./15.11.) zu entrichten. 
Auf Antrag ist auch eine jährliche Zahlungsweise mit Fälligkeit zum 01.07. möglich.

Abschlag für Eigenkompostierung pro Grundstück und Jahr: 15,00 €.

Weitere Informationen

Zusätzliche Biotonne

Für jedes angemeldete Grundstück stehen Biotonnen kostenlos im Umfang der angemeldeten Restmülltonnen zur Verfügung. Sollten Sie mehr Biotonnen nutzen wollen, ist das gegen Gebühr möglich:

Behältervolumen jährl. Gebühr ab 01.01.2023 jährl. Gebühr bis 31.12.2022
120 l Bio-Tonne 115,55 € 98,40 €
240 l Bio-Tonne 231,15 € 196,80 €

240 l Bio-Tonne
(wenn nur 120 Liter zustehen)

115,55 € 98,40 €

Mindestveranlagung bei Grundstücken, die nicht anfahrbar sind

Veranlagte Sackzahl jährl.Gebühr   jährl. Gebühr
  bis 31.12.2022   ab 01.01.2023  
26 St. Restmüllsäcke 91,00 €   106,60 €

26 St. Restmüllsäcke bei Eigenkompostierung (Abschlag 15,00 Euro)

76,00 €   91,60 €

Restmüllsäcke

 
Restmüllsäcke  bis 31.12.2022 ab 01.01.2023
70 l (1 Stück) 3,50 € 4,10 €

Sonderleerung

Für Behälter ab einer Größe von 770 Litern ist eine Sonderleerung möglich. Pro Leerung wird bis 31.12.2022 ein Vierundzwanzigstel der Jahresgebühr des jeweiligen Restmüllbehälters verrechnet.

Gebühren für Sonderleerungen ab dem 01.01.2023

Behältergröße Gebühr
770 l 46,90 €
1.100 l 67,00 €

 

Gebührenentwicklung

Trotz Änderungen auf dem Entsorgungsmarkt konnten die Gebühren über viele Jahre stabil gehalten werden.

Nun ist eine Gebührenanpassung aber leider unumgänglich. Die Gebühren werden zum 01.01.2023 um 17,47 Prozent angehoben. Die allgemeine Teuerungsrate kann nicht mehr abgefedert werden.

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