Verpackungsabfälle

Alle Verkaufsverpackungen sind Wertstoffe und werden in den Wertstoffhöfen kostenlos angenommen. Dazu müssen sie gründlich entleert (löffelrein und tropffrei) angeliefert werden. Es ist nicht notwendig, die Verpackungen zu spülen.

Die Verpackungen werden in verschiedenen Sammelgruppen erfasst:

  • Weißblech
  • Weißglas
  • Grünglas
  • Braunglas
  • Papier und Kartonagen
  • Alu- und Aluverbunde
  • Verbundkarton (Tetra Pak)
  • PE-Behälter
  • PE-Folien
  • PP- und PS-Behälter
  • PET-Flaschen
  • Mischkunststoffe
  • Styroporformteile
  • Verpackungschips

Sortierhilfe zur Orientierung

Papier, Pappe, Karton

Das darf rein

  • Zeitungen
  • Illustrierte
  • Prospekte
  • Kataloge
  • Kartonverpackungen (auch mit Alufarbschicht wie bei Schokokusskartons)
  • Kartonagen
  • Papiertüten
  • Papier aus Aktenvernichtung
  • Kuverts oder Tüten mit Sichtfenster

Das darf nicht rein

  • Aktenordner
  • Blaupapiere
  • Pergamentpapiere
  • Tapeten
  • Hygienepapiere
  • Getränkeverbundkartons
  • Tiefkühlverpackungen
  • Pappbecher
  • verschmutzte oder nasse Papiere

Glasbehälter

Das darf rein

  • Einwegflaschen
  • Konservengläser
  • Weinflaschen
  • Behälter sortiert nach den Farben weiß, grün, braun; sonstige Farben z.B. rot/blau/gelb  gehören zum Grünglas

Das darf nicht rein

  • Fensterglas
  • feuerfestes Glas
  • Kristallglas
  • Bleiglas
  • Spiegelglas
  • Glühbirnen
  • Bildschirme
  • Neonröhren
  • Energiesparlampen
  • Keramik, Porzellan, Steingutflaschen
  • PET-Flaschen

Weißblechdosen

Das darf rein

  • Getränke- und Konservendosen
  • Metallische Schraubdeckel
  • Kronkorken

Das darf nicht rein

  • Farb- und Lackdosen mit Restinhalten
  • Aludosen
  • Spraydosen mit Restinhalten

Aluminiumverpackungen

Das darf rein

  • Alu-Folie
  • Alu-Getränkedosen
  • Metallische Deckel von Milchprodukten
  • Hunde-und Katzenfutterschalen
  • Alu-Schraubverschlüsse
  • Alufolie in Kombination mit Kunststoff (wie Tablettenverpackungen)

Das darf nicht rein

  • Weißblechdosen
  • Getränkeverbundkartons
  • Mit Alufarbe bedampfte Verpackungen (wie Chipstüten, Schokokusskartons)

Getränkeverbundkarton

Das darf rein

  • Milch-, Saft- und Fertigsoßenkartons
  • Tiefkühlverpackungen
  • Pappbecher

Das darf nicht rein

  • Aluminiumverbunde (z.B. Tablettenverpackungen)

Mischkunststoffe

Das darf rein

  • Kunststoffverschlüsse
  • PVC-Verpackungen
  • Kunststoffverkaufsverpackungen ohne Kennzeichnung
  • Sonstige PET Verpackungen z.B. Schalen, Einschweißverpackungen
  • PP-Folien
  • farbiges Styropor
  • Kanister größer 5 Liter
  • Verpackungen aus Biokunststoffen

Das darf nicht rein

  • Gegenstände aus Kunststoffen, die keine Verpackungen sind, z.B. Blumentröge, Wannen, Spielzeuge, Rohre

PET-Flaschen

Das darf rein

  • transparente PET-Flaschen aller Farbrichtungen

Das darf nicht rein

  • milchig-trübe PET-Flaschen und andere PET-Verpackungen wie Schalen

PP/PS-Behälter

Das darf rein

  • Behälter wie z. B. Joghurt- und Margarinebecher, Pflanztöpfe

Das darf nicht rein

  • Blumenkästen
  • Stapelboxen
  • Gießkannen
  • Grablichter
  • etc.

PE-Behälter

Das darf rein

  • Gekennzeichnete Kunststoffverpackungen, wie z. B. Shampoo- und Waschmittelflaschen

Das darf nicht rein

  • Waschkörbe
  • Kunststoffkisten
  • Wannen
  • Behälter mit Restinhalten von gefährlichen Stoffen, z.B. Säuren, Laugen

PE-Folie

Das darf rein

  • Beutel
  • Tragetaschen
  • Schrumpffolien

Das darf nicht rein

  • Folien aus PP

Styropor

Das darf rein

  • Reinweiße, saubere Verpackungsstyroporformteile

Das darf nicht rein

  • Verpackungschips
  • Dämmplatten aus Styropor, Styrodur oder PU-Schaum

Verpackungschips

  • Verpackungschips aus Kunststoffen oder kompostierbaren Materialien

Sonderfall: Verpackungen für Pflanzenschutzmittel aus dem Agrarbereich

Verpackungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Pamirazeichen werden von der Industrie für Pflanzenschutzmittel gesondert gesammelt.

Auf der Internetseite www.pamira.de finden Sie Angaben zu Sammelterminen und Sammelstellen sowie nähere Informationen.

Verwertungswege

Für die Verwertung von Verpackungsabfällen sind nach dem Verpackungsgesetz die Dualen Systeme Deutschland verantwortlich. Das gründet in der Produktverantwortung der Hersteller und Inverkehrbringer. Demnach ist dieser Verbund verpflichtet, für eine Verwertung der in Umlauf gebrachten Verpackungen zu sorgen.

Der ZAW-SR sammelt im Auftrag des Dualen Systems Verkaufsverpackungen. Die sortenreine Erfassung über die Wertstoffhöfe schafft eine gute Voraussetzung für die Wiederverwertung. Die Dualen Systeme liefern trotz offizieller, überregionaler Anforderung derzeit noch keinen konkreten Nachweis über die Stoffströme. Damit können wir nicht für alle Abfallgruppen detaillierten Auskünfte geben.

 

Übersicht Verwertungswege